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Was ist zu beachten, wenn selbstgefertigte, nicht genormte Paletten für die Lagerung von speziellen Gütern, in den innerbetrieblichen Verkehr gebracht werden?

Einem Betrieb ist es nicht verboten, Paletten selber zu bauen.Bei Paletten handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Beschaffenheitsanforderungen an Arbeitsmittel nach §§ 4 - 6 und §§ 8 - 10 sowie Anhang 1 der BetrSichV sind einzuhalten. Die an Paletten zu stellenden Anforderungen werden z. B. bei der European Pallet Association e.V. (EPAL ...

Stand: 30.04.2025

Dialog: 18685

Gibt es für runde Paletten spezifische Vorschriften? Benötigen sie eine CE-Kennzeichnung?

. a. nur solche Paletten auf den Markt zu bringen, die den vorgesehenen Anforderungen nach § 3 "Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt" Absatz 2 des ProdSG genügen, wenn diese bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden. Bei der Beurteilung, ob ein Produkt (hier Palette) der Anforderung entspricht ...

Stand: 29.10.2014

Dialog: 22171

Kann man für eine Gesamtanlage eine Konformitätserklärung / CE-Kennzeichnung erstellen, obwohl die Risikobeurteilung ergeben hat, dass sie keine CE-Kennzeichnung tragen darf?

, dass die Einzelmaschinen keine „Gesamtheit von Maschinen“ i. S. der MRL sind. Die so in Verbindung stehenden Maschinen können somit als Einzelmaschinen betrachtet werden.Die im Ergebnis Ihrer Risikobeurteilung (Schnittstellenbetrachtung zwischen den einzelnen Maschinen) auftretenden Gefährdungen müssen als gering betrachtet worden sein. Die ggf. auftretenden Gefährdungen können durch einfache technische ...

Stand: 28.06.2014

Dialog: 21438