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Gibt es die Möglichkeit, dass ein und dasselbe Produkt je nach Einsatz beim Kunden einmal per Definition eine auswechselbare Ausrüstung (mit CE) und einmal etwas anderes (ohne CE) ist?

und formuliert die konkreten Anforderungen – u. a. eine CE-Kennzeichnung, EG-Konformitätserklärung und Betriebsanleitung. Sind diese erfüllt, dann ist das Inverkehrbringen zulässig.Die anschließende Verwendung des Produktes, d. h. der auswechselbare Ausrüstung, ist nicht Bestandteil der Produktsicherheit und somit auch nicht mehr im Verantwortungsbereich des Herstellers.2. Pflichten des Käufers – Variante 1 ...

Stand: 08.02.2022

Dialog: 43634

Fragen zur Ausstellung von Maschinen auf Messen.

ist, dann wäre vorstellbar, dass es sich um kein Ausstellen im Sinne des ProdSG handelt. Zur eindeutigen Klarstellung für Besucher ist jedoch auch hier eine entsprechende Kennzeichnung hilfreich.Zur Einhaltung von § 3 Abs. 5 ProdSG könnten die Formulierungen des Gesetzgebers komplett übernommen werden, z. B.:„Dieses Produkt entspricht in der hier gezeigten Ausführung nicht den gesetzlichen Bestimmungen ...

Stand: 18.04.2016

Dialog: 26406

Ergeben sich die sicherheitstechnischen Anforderungen an Energieanlagen ausschließlich aus dem Energiewirtschaftsgesetz, so dass ProdSG, 9. ProdSV usw. nicht anwendbar sind?

und sicherzustellen, dass sie der Maschine (dem Produkt) beiliegt und6. die CE-Kennzeichnung nach § 5 9. ProdSV anzubringen.Darüber hinaus müssen Sie zu Beginn der Risikobeurteilung prüfen, ob andere rechtsrelevante Herstellervorschriften, wie zum Beispiel die der Druckgeräterichtline, der Niederspannungsrichtlinie, der EMV-Richtlinie, der RoHS-Richtlinie mit den jeweils im Amtsblatt der EU veröffentlichten ...

Stand: 15.09.2021

Dialog: 20383

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