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Welche Forderungen (Kennzeichnung) können an den Hersteller einer Klavierbank gestellt werden?

Eine Feder, in der Energie gespeichert ist oder gespeichert werden kann, ist als „anderes Antriebssystem“ im Sinne von § 2 Nr. 2 a) der Maschinenverordnung (9. ProdSV) anzusehen. Damit ist die Klavierbank als Maschine im Sinne der 9.ProdSV (und ebenso im Sinne der RL 2006/42/EG) anzusehen.Weiterhin handelt es sich bei einer Klavierbank um ein Verbraucherprodukt im Sinne von § 2 Nr. 26 ...

Stand: 03.05.2016

Dialog: 5929

Fallen Kunstwerke, in die elektrische Beleuchtungen verbaut wurden, unter das Produktsicherheitsgesetz und sind somit kennzeichnungspflichtig?

des ProdSG ausnehmen würde, gilt das ProdSG demnach auch für Kunstwerke.Die in der Fragestellung angeführte Unterscheidung zwischen Verbraucherprodukt und technischem Arbeitsmittel existiert im jetzt gültigen ProdSG in dieser Form nicht mehr. Zusätzlich gelten sowohl nach früherer Rechtslage als auch nach dem aktuellen ProdSG diese Produkte als Verbraucherprodukte, da sie nach § 2 Nr. 26 "für Verbraucher ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 18463

Benötige ich für Produkte (früher Technische Arbeitsmittel) laut Produktsicherheitsgesetz eine Risikobewertung zwecks Risikobeurteilung?

und ggf. dokumentiert.Zu berücksichtigen ist für den Hersteller auch, ob sein Produkt möglicherweise unter den Begriff „Verbraucherprodukt“ einzustufen ist und die zusätzlichen Anforderungen des § 6 ProdSG zur Anwendung kommen. Nach § 2 Nr. 26 sind Verbraucherprodukte diejenigen Produkte, die für Verbraucher bestimmt oder unter „nach vernünftigem Ermessen vorhersehbaren Bedingungen“ von Verbrauchern ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 17836