Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 3 von 3 Treffern

Fallen Unterstellböcke unter Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung "Besondere Vorschriften zum Heben von Lasten? Welche Prüffristen sind hier vorgeschrieben?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält im Anhang 1 unter Nr. 2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten". Arbeitsmittel werden gemäß § 2 Abs.1 der BetrSichV definiert als "Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen". Somit ist ein Unterstellbock ein Arbeitsmittel im Si ...

Stand: 18.02.2021

Dialog: 24098

Welche Anforderungen sind an wiederkehrende Prüfungen von Arbeitsmitteln durch einen externen Dienstleister zu stellen?

decken diese Bestimmungen mit festen oberen Prüffristen - aufgrund bisheriger und bewährter Erfahrungen in der Praxis - den Regelfall für die betriebliche Überprüfung von Arbeitsmitteln ab und spiegeln somit den Stand der Technik wider. Unter diesem Aspekt sind diese Orientierungshilfen unverzichtbar, solange der Anwender noch nicht auf aktuelle Technische Regeln (Stand der Technik) zur BetrSichV ...

Stand: 20.04.2017

Dialog: 4694

Wie wirkt die BetrSichV (2015) auf Fahrzeuge als Arbeitsmittel ein?

dieser Voraussetzungen und die Schutzmaßnahmen, die auch die zu 1) genannten Prüffristen beinhalten, zu dokumentieren.Die §§ 8 und 9 der Betriebssicherheitsverordnung finden in diesem Fall keine Anwendung.Auf die Informationen in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge (bisher BGV D 29) weisen wir hin. In den Durchführungsanweisungen zu § 57 Abs. 1 dieser Vorschrift wird ausgeführt ...

Stand: 28.06.2015

Dialog: 24174