Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 3 von 3 Treffern

Sind die Mengen an entzündbaren Flüssigkeiten in Aerosolverpackungen bei > 10.000 l von der Erlaubnispflicht nach BetrSichV betroffen?

werden, gilt unabhängig davon, ob die Lagerung in ortsfesten oder ortsbeweglichen Behältern erfolgt.Entzündbare Flüssigkeiten im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 4 BetrSichV sind solche mit Stoffeigenschaften nach Anhang 1 Nummer 2.6 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, sofern sie einen Flammpunkt von weniger als 23 °C haben. Es handelt sich dabei um leicht und extrem entzündbare Flüssigkeiten.In der LV 35 ...

Stand: 09.07.2022

Dialog: 43680

Benötigt man für ein Spirituosenlager von 1.500.000 l eine Erlaubnis gemäß § 18 BetrSichV?

Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 4 BetrSichV bedürfen die Errichtung und der Betrieb sowie Änderungen der Bauart oder Betriebsweise, welche die Sicherheit der Anlage beeinflussen, von Lageranlagen, also Räumen oder Bereichen einschließlich der in ihnen vorgesehenen ortsfesten Behälter und sonstiger Lagereinrichtungen, die dazu bestimmt sind, dass in ihnen entzündbare Flüssigkeiten mit einem Gesamtrauminhalt ...

Stand: 12.04.2017

Dialog: 28808

Was ist bei einer zeitlich begrenzten Aufstellung eines oberirdischen Methanoltanks bei Umbauarbeiten zu beachten?

erlaubnispflichtige Anlage nach § 18 BetrSichV. Die Anlage ist eine überwachungsbedürftige Anlage in Bezug auf die Explosionsgefährdung, es gilt § 15 BetrSichV und Anhang 2 Nr. 3 zur BetrSichV.In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 509 - Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter - sind die geltenden Anforderungen ...

Stand: 29.07.2017

Dialog: 29889