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In der Betriebssicherheitsverordnung (§ 12) wird von beauftragten Beschäftigten gesprochen. In welcher Form müssen, sollten, können diese Beschäftigten rechtlich einwandfrei "beauftragt" werden?

beauftragten Personen vorbehalten bleibt …. „Es gilt § 12 Abs. 1 BetrSichV:„Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 zu unterweisen. Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich weitere Unterweisungen durchzuführen. Das Datum einer jeden Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen ...

Stand: 07.01.2021

Dialog: 42927

Wie wirkt die BetrSichV (2015) auf Fahrzeuge als Arbeitsmittel ein?

– und Einsatzbedingungen sind zu berücksichtigen. Auch sind die Wartungen von fachkundigen, beauftragten und unterwiesenen Personal nach den Vorgaben der Hersteller durchzuführen (§ 10 Abs. 2 BetrSichV).Zu Frage 2)Die Übrigen, für die Verwendung von Arbeitsmitteln geltenden Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung sind auf die Kraftfahrzeuge ebenfalls anzuwenden.Zu Frage 3)Von den Erleichterungen des § 7 kann dann ...

Stand: 28.06.2015

Dialog: 24174

Ist die Beauftragung der DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb unter Nr. 3.4 Qualifizierung und Beauftragung die selbe Beauftragung wie in Nr. 8 Prüfungen?

Gefährdungen verbunden, deshalb müssen die Beschäftigten für diese Tätigkeiten qualifiziert, unterwiesen und beauftragt werden.Für die Prüfungen von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb und die zur Prüfung befähigten Personen gilt § 3 Abs. 6 BetrSichV:Der Arbeitgeber hat Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 ...

Stand: 15.03.2022

Dialog: 43647