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Muss ich aufgrund der Betriebssicherheitsverordnung meine (alten) Arbeitsmittel nachrüsten?

des Arbeitsmittels muss nach dem Stand der Technik sicher sein (§ 4 (1) Nr. 3 BetrSichV).Dass ein Arbeitsmittel selbst dem Stand der Technik entspricht, ist demnach weder erforderlich noch ausreichend. Der Arbeitgeber muss prüfen, ob unter den konkreten Einsatzbedingungen zusätzliche betriebliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, beispielsweise Sicherheitseinrichtungen, die an einer Maschine angebracht ...

Stand: 06.09.2018

Dialog: 1190

Welche Anforderungen sind an wiederkehrende Prüfungen von Arbeitsmitteln durch einen externen Dienstleister zu stellen?

decken diese Bestimmungen mit festen oberen Prüffristen - aufgrund bisheriger und bewährter Erfahrungen in der Praxis - den Regelfall für die betriebliche Überprüfung von Arbeitsmitteln ab und spiegeln somit den Stand der Technik wider. Unter diesem Aspekt sind diese Orientierungshilfen unverzichtbar, solange der Anwender noch nicht auf aktuelle Technische Regeln (Stand der Technik) zur BetrSichV ...

Stand: 20.04.2017

Dialog: 4694

In der Betriebssicherheitsverordnung (§ 12) wird von beauftragten Beschäftigten gesprochen. In welcher Form müssen, sollten, können diese Beschäftigten rechtlich einwandfrei "beauftragt" werden?

hat er schriftlich festzuhalten.“Es gelten ebenfalls die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):Der Arbeitgeber hat „ …… 1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen2. Vorkehrungen zu treffen, dass die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betriebliche Führungsstruktur beachtet werden und die Beschäftigten ...

Stand: 07.01.2021

Dialog: 42927