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In der Betriebssicherheitsverordnung (§ 12) wird von beauftragten Beschäftigten gesprochen. In welcher Form müssen, sollten, können diese Beschäftigten rechtlich einwandfrei "beauftragt" werden?

Die Form der Beauftragung von Beschäftigten gemäß § 12 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist weder in der Betriebssicherheitsverordnung noch in einer Technischen Regel zur BetrSichV festgelegt.Es findet sich auch kein Hinweis zur Form der Beauftragung in der Begründung zur neuen Betriebssicherheitsverordnung des BMAS. Dort lässt sich zu § 12 (3) folgendes nachlesen:"Absatz 3 ist die ...

Stand: 07.01.2021

Dialog: 42927

Welche Anforderungen sind an wiederkehrende Prüfungen von Arbeitsmitteln durch einen externen Dienstleister zu stellen?

zurückgreifen kann. Folgende Konsequenzen lassen sich zusammenfassen: - im Konkurrenzverhältnis gilt: Staatliches Recht hat Vorrang vor dem autonomen Satzungsrecht; - der BetrSichV widersprechende Aussagen in den Unfallverhütungsvorschriften verlieren ihre Verbindlichkeit; - mit dem Inkrafttreten der BetrSichV ist kein automatisches Außerkrafttreten einschlägiger Unfallverhütungsvorschriften verbunden ...

Stand: 20.04.2017

Dialog: 4694

Welche Maßnahmenhierarchie der Schutzmaßnahmen ist gültig?

Grundsätzlich hat das staatliche Recht Vorrang vor dem Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger.Im Arbeitsschutzgesetz (§ 4 ArbSchG) ist u. a. geregelt, dass bei Arbeitsschutzmaßnahmen die Gefahr grundsätzlich an der Quelle zu bekämpfen ist, und dass individuelle Schutzmaßnahmen nachrangig zu anderen Schutzmaßnahmen sind. Diese allgemeine Anforderung wird für verschiedene Anwendungsbereiche ...

Stand: 07.08.2019

Dialog: 26137