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Wer darf die Gefährdungsbeurteilung für einen Dampfkessel durchführen?

der Gefährdungsbeurteilung finden Sie bei der BAuA.Dampfkessel:Der § 3 Absatz 1 BetrSichV legt fest, dass der Arbeitgeber vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten hat.Nach § 3 Absatz 3 BetrSichV darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt ...

Stand: 12.08.2020

Dialog: 43206

Die Wartung unserer Dampfkesselanlage übernimmt eine externe Firma. Diese muss auch in den Kessel einsteigen. Wer muss das Befahrkonzept für den Dampfkessel erstellen?

Instandhaltungsarbeiten sicher durchgeführt werden können. Dabei hat er insbesondere auch sichere Zugänge für das Instandhaltungspersonal vorzusehen.Gemäß § 13 BetrSichV (Absatz 2) gilt darüber hinaus:Kann eine Gefährdung von Beschäftigten anderer Arbeitgeber nicht ausgeschlossen werden, so haben alle betroffenen Arbeitgeber bei ihren Gefährdungsbeurteilungen zusammenzuwirken und die Schutzmaßnahmen so abzustimmen ...

Stand: 14.11.2018

Dialog: 42496

Darf (oder muss) ich als gelernter Heizungs- und Lüftungsbauer an Dampfkesselanlagen Arbeiten nach TRD 601/TRD 604 durchführen?

. Ist die Verwendung von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen verbunden (z. B. die Wartung von überwachungsbedürftigen Anlagen wie Dampfkesseln) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese nur von hierzu beauftragten Beschäftigten verwendet werden. Da eine Beauftragung nachvollziehbar sein muss, ist die Schriftform erforderlich. Sofern Sie vom Arbeitgeber entsprechend eingewiesen, unterwiesen und hierzu ...

Stand: 03.11.2015

Dialog: 25186