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Ist eine `Totmannschaltung` anstelle des selbsthaltenden Steuerbefehls zur sicherheitstechnischen Ertüchtigung einer Aufzugsanlage ausreichend?

Nur die Ausführung als Totmannsteuerung kann nicht als ausreichend angesehen werden. Zusätzlich muss die Außensteuerung (Anholen des Fahrkorbes an den Haltestellen) außer Betrieb genommen werden. Außerdem ist eine auf die Betriebsweise des Aufzuges abgestimmte Einweisung des Aufzugführers erforderlich und in der Regel reicht ein Aufzugführer nicht aus, da die Verfügbarkeit des Aufzuges von der Arb ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 5801

Müssen Personenaufzüge (Baujahr 2018) gem. der DIN EN 81-20 mit einer Notbeleuchtung (mit selbständiger Hilfsspannungsversorgung) nachgerüstet werden?

, dass die Verwendung der Arbeitsmittel über die gesamte Verwendungsdauer nach dem Stand der Technik sicher ist.Es ist jedoch zu unterscheiden zwischen dem Stand der Technik in Bezug auf das Inverkehrbringen und dem Stand der Technik in Bezug auf die Verwendung eines Arbeitsmittels.Der Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln kann sich im Laufe der Verwendungsdauer zwar durch neue sicherheitstechnische ...

Stand: 02.07.2025

Dialog: 44138

Ist es erforderlich, dass bei der Nachrüstung eines Notrufsystems für einen Aufzug das Notrufsystem über eine Notruf-Filterung verfügt?

aber nicht dem Stand der Technik entsprechen. Der Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln kann sich im Laufe der Verwendungsdauer zwar durch neue sicherheitstechnische Erkenntnisse verändern; daraus folgt aber nicht, dass z. B. das Fortschreiben einer Produktnorm zwangsläufig eine Nachrüstverpflichtung für den Arbeitgeber in Bezug auf die Beschaffenheit für bereits verwendete Arbeitsmittel ...

Stand: 26.02.2021

Dialog: 43457

Muss in einem Aufzug (aus den 1990er-Jahren) ein Rauchabzugssystem nachgerüstet werden, oder greift hier der Bestandschutz?

auf das Inverkehrbringen und dem Stand der Technik in Bezug auf die Verwendung eines Arbeitsmittels. Der Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln kann sich im Laufe der Verwendungsdauer zwar durch neue sicherheitstechnische Erkenntnisse verändern; daraus folgt aber nicht, dass z. B. das Fortschreiben einer Produktnorm zwangsläufig eine Nachrüstverpflichtung für den Arbeitgeber in Bezug ...

Stand: 22.04.2021

Dialog: 43269