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Wer ist für die Gefährdungsbeurteilung einer Aufzugsanlage verantwortlich, die von mehreren Arbeitgebern genutzt wird?

Wenn alle Arbeitgeber in einem Mietverhältnis stehen, nutzt der Vermieter den Aufzug zu wirtschaftlichen Zwecken und ist daher für die Prüfung verantwortlich. In diesem Fall steht der Vermieter dem Arbeitgeber gleich (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung). Sollten die Arbeitgeber eine Eigentümergemeinschaft bilden, müssen sie sich hinsichtlich der Prüfungen (Fristen ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 27540

Wo genau muss ein Notfallplan nach BetrSichV Anhang 1 Punkt. 4.1 -2015- angebracht sein? Im Aufzug oder am Aufzug oder in der Nähe des Aufzugs?

Der Notfallplan für Aufzüge dient dazu, den Helfern alle nötigen Angaben zur Verfügung zu stellen, um im Aufzug eingeschlossene Personen befreien zu können. Der Notfallplan beinhaltet gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang1 Nr. 4.1 mindestens die folgenden Angaben:a) Standort der Aufzugsanlage,b) Angaben zum verantwortlichen Arbeitgeber,c) Angaben zu den Personen, die Zugang ...

Stand: 26.03.2021

Dialog: 43019

Kann ein bisher noch mit Bestandsschutz betriebener Lastenaufzug ohne Fahrkorbtür auch weiterhin betrieben werden, ohne bauliche Maßnahmen vorzunehmen?

die sichere Verwendung beeinträchtigen. Sollte es bei der Verwendung eines Lastenaufzuges ohne Fahrkorbtüren zu einem Personenschaden kommen, wird sich der verantwortliche Arbeitgeber ggf. wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten müssen. ...

Stand: 24.05.2017

Dialog: 29353