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Muss die befähigte Person für die Aufzugsbefreiung in jeden einzelnen Aufzug auch persönlich vor Ort praktisch eingewiesen werden?

der Betreiber fest.   Hieraus ergibt sich, dass der Betreiber die Verantwortung hat Personen auszuwählen, die geeignet sind. Dazu gehört auch das entsprechende technische Wissen, um die Personenbefreiung durchzuführen. Hierbei ist auch der Zugang zum Triebwerksraum, z. B. übers Dach, durchs Nebengebäude, mit zu betrachten. Ob eine praktische Unterweisung vor Ort an jedem Aufzug erforderlich ist, entscheidet ...

Stand: 18.01.2017

Dialog: 26576

Reicht es aus, dass ein Lastenaufzug mit Personenbeförderung mit einer Höchstgeschwindigkeit von unter 0,15 m/s durch eine befähigte Person wiederkehrend geprüft wird?

Durch eine ZÜS muss ein Aufzug geprüft werden, wenn er eine überwachungsbedürftige Anlage ist.Was eine überwachungsbedürftige Anlage ist, ergibt sich aus dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) i.V.m. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Damit ein Aufzug als überwachungsbedürftige Anlage im Sinne der vorgenannten Gesetze gilt, muss dieser gewerblichen oder wirtschaftlichen ...

Stand: 14.08.2024

Dialog: 43987

Können wir unseren Techniker zum Aufzugswärter ausbilden, der im Bedarfsfall Mitarbeiter aus einem steckengebliebenen Aufzug befreit?

ist. Dies kann mit folgenden Punkten erreicht werden:...9. Es wird sichergestellt, dass abhängig von der Zahl der angeschlossenen Aufzugsanlagen eine ausreichende Anzahl Hilfeleistender bereitsteht. Als Hilfeleistende gelten hierfür vom Arbeitgeber beauftragte Personen, die in der Lage sind, Befreiungsmaßnahmen sachgerecht – ohne Gefährdung von Eingeschlossenen und sich selbst – durchzuführen. Dazu zählen:- besonders ...

Stand: 23.05.2024

Dialog: 42302