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Müssen bei Altanlagen (hier Aufzüge), unabhängig vom Risiko, bei Normänderungen immer die Anforderungen des Standes der Technik nachgerüstet werden?

sowie die Wartungsfirma, für ihre Beschäftigten Gefährdungsbeurteilungen erstellen und die ermittelten Schutzmaßnahmen umsetzen.Die Empfehlung zur Betriebssicherheit, EmpfBS 1114 „Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“, gibt hierzu weitere Informationen und zeigt an einigen Beispielen die Umsetzung auf.Da es sich hier um einen konkreten Einzelfall handelt, empfehlen wir Ihnen ...

Stand: 26.06.2019

Dialog: 42761

Fragen zur beauftragten Person von Aufzugsanlagen

" konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Die vorherige TRBS fußte auf der BetrSichV von 2003. Die derzeitige TRBS 3121 wurde nun der aktuellen BetrSichV angepasst.Verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften ist der Arbeitgeber oder ihm Gleichgestellte (§ 2 Abs. 3 ...

Stand: 28.02.2024

Dialog: 42564

Gelten für eine Aufzugsanlage in einem Privathaus die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung? Ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen?

, die ein Arbeitsmittel ist. Beispiel:Ein Wohnungseigentümer beschäftigt eine Reinigungskraft in seiner Wohnung und ist somit Arbeitgeber. Zum Erreichen des Arbeitsplatzes (Wohnung) nutzt die Reinigungskraft den Aufzug. In diesem Falle ist der Aufzug Verkehrsmittel wie beispielsweise Bus und Bahn und eine Gefährdungsbeurteilung ist nicht erforderlich. Beauftragt der Wohnungseigentümer (Arbeitgeber ...

Stand: 08.09.2020

Dialog: 42825