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Rechercheergebnisse

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Darf ein Molch in einer Molchleitung mit Druckluft betrieben werden, wenn durch diese Leitungen auch brennbare Medien gefördert werden?

. Wird ein Molch abweichend von dieser ursprünglichen Betriebsart für andere Zwecke beispielsweise als eine Art "Pfropfen" mit Hilfe einer anderen Antriebsart durch eine Leitung gedrückt, müssen über eine Einzelfallbetrachtung Gefährdungen bei der Durchführung des konkreten Verfahrens ermittelt und geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Im konkreten Fall müsste u.a. betrachtet werden, ob durch den Einsatz ...

Stand: 16.01.2015

Dialog: 4690

Die Gasleitungen werden mit den Gefahrenpiktogrammen der entsprechenden Stoffe gekennzeichnet (z. B. GHS02, GHS05). Müssen diese Leitungen darüber hinaus mit dem Gefahrenpiktogramm GHS04 "Gasflasche" gekennzeichnet werden?

In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter dem Punkt 4.5.3 zu der Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen in Rohrleitungen folgendes nachzulesen:"(1) Nicht erdverlegte Rohrleitungen, in denen gefährliche Stoffe und Gemische von einer Anlage zu einer anderen, oder auf einem Werksgelände von einem Betriebsgebäude zu einem anderen befördert werden, sind ...

Stand: 28.03.2019

Dialog: 42646

Ist bei der Prüfung von Rohrleitungen der Reinigungs-/Instandsetzungsfall hinsichtlich Fluidgruppe und Druck zu berücksichtigen?

Druck PS von 5 bar aus, würde ein Druck-Nennweite-Produkt von 500 bar mal Millimeter vorliegen. Erst ab einem Druck-Nennweite-Produkt von größer 2000 bar mal Millimeter sind Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen vorgesehen. Somit könnten unabhängig davon, ob es sich um eine überwachungsbedürftige Anlage handelt oder nicht, alle Prüfungen von befähigten Personen durchgeführt ...

Stand: 27.11.2023

Dialog: 43856

Was hat sich hinsichtlich der Prüfung von Schlauchleitungen durch die neue Betriebssicherheitsverordnung geändert?

sein. Das zentrale Element der BetrSichV zur entsprechenden Ermittlung bildet hierzu die Gefährdungsbeurteilung einer fachkundigen Person nach §3 BetrSichV, mit deren Hilfe der Arbeitgeber die auftretenden Gefährdungen bereits vor der Verwendung von Arbeitsmitteln zu beurteilen und daraus die notwendigen und geeigneten Prüfungen und Maßnahmen abzuleiten hat. Daraus folgt, das in Abhängigkeit von der Nennweite (DN ...

Stand: 24.07.2015

Dialog: 24377