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Müssen Rohrleitungen für Natronlauge, Salzsäure, Chlorlauge und Natriumbisulfit regelmäßig überprüft werden?

für überwachungsbedürftige Anlagen" i. V. m. der Richtlinie 97/23/EG (Druckgeräterichtlinie - DRGL), sofern Artikel 1 (2) Ziff. 2.1.2. DGRL die "Rohrleitungen" zur Durchleitung von Fluiden bestimmte Leitungsbauteile sind, die für den Einbau in ein Drucksystem miteinander verbunden sind. Diese müssen dann gemäß Artikel 3 DGRL die in Anhang I der DGRL genannten grundlegenden Anforderungen erfüllen.Deren Einstufung ...

Stand: 13.02.2019

Dialog: 23083

Fällt die beschriebene Rohrleitung für Stickstoff unter die Druckgeräterichtlinie und muss geprüft werden?

Aufgrund der vorgetragenen Parameter (Rohr: Ø33,7x2,0, Transportmedium: Stickstoff, Druck: 30,0 bar) fällt das Druckgerät unter Art.3 Abs.3 der DGRL und ist somit keine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Das Druckgerät muss jedoch in Übereinstimmung mit der geltenden Ingenieurpraxis ausgelegt und hergestellt werden.Hinsichtlich des Punktes Prüfung wird auf § ...

Stand: 28.05.2019

Dialog: 42735

Was hat sich hinsichtlich der Prüfung von Schlauchleitungen durch die neue Betriebssicherheitsverordnung geändert?

Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2. Prüfumfang und 3. Ergebnis der Prüfung". Für überwachungsbedürftige Druckanlagen gilt (gemäß Anhang 2, Abschnitt 4 BetrSichV): "Die Kriterien für die Einstufung von unter Druck stehenden Fluiden in die Fluidgruppen 1 und 2 beziehen sich in Zukunft ebenso wie in der neuen Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU auf die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ...

Stand: 24.07.2015

Dialog: 24377