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Darf in einer größeren Werkstatt eine zentrale Gasversorgung mit 2 Flaschen Argon 82 % / CO2 18 % stehend im Raum betrieben werden?

In der TRGS 745 „Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren“ werden in Kapitel 4.4 „Aufstellung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern“ die Maßnahmen und Anforderung zum Aufstellen und Bereithalten/ Entleeren in Räumen festgelegt.Je nach Gebrauch der Gasflaschen werden diese nicht nur verwendet, sondern auch gelagert.Im Anwendungsbereich der TRG ...

Stand: 22.01.2024

Dialog: 43877

Darf ich defekte Acetylenschläuche an der defekten Stelle durchschneiden und mit Doppelschlauchtüllen verbinden? Ist eine Befestigung mit Schlauchschellen zulässig?

Ja, dies ist grundsätzlich zulässig, sofern die Verbindung nicht mit lösbaren Verbindungen erfolgt. Eine Befestigung mit Schlauchschellen ist unzulässig. Begründung: Grundsätzliche Anforderungen an Gasschläuche sind unter Abschnitt 3.11 des Kapitels 2.26 "Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren" der DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" aufgeführt. (zu finden über www.dguv.de/publ ...

Stand: 09.10.2018

Dialog: 18364

Darf ein Molch in einer Molchleitung mit Druckluft betrieben werden, wenn durch diese Leitungen auch brennbare Medien gefördert werden?

Im Allgemeinen werden Molche zu Reinigungs- oder Inspektionszwecken eingesetzt. Der Vorteil dabei besteht insbesondere bei Rohrfernleitungsanlagen darin, dass diese Arbeiten ausgeführt werden können, ohne dass die Leitung außer Betrieb genommen werden muss. Der Molch wird mit dem Fördermedium duch die Rohrleitung geschoben bzw. gedrückt. Daher muss der Molch geeignet sein für das Fördermedium. Wir ...

Stand: 16.01.2015

Dialog: 4690

Was hat sich hinsichtlich der Prüfung von Schlauchleitungen durch die neue Betriebssicherheitsverordnung geändert?

der Anlage in einem sogenannten „Prüfkonzept“ nachzuweisen und durch eine zugelassene Überwachungsstelle zu überprüfen. Neu ist auch, dass für die Prüfung von Anlagenteilen, die durch eine befähigte Person geprüft werden, eine Prüffrist von 10 Jahren nicht überschritten werden darf, wobei die Frist für die Festigkeitsprüfung ggf. auf 15 Jahre verlängert werden kann. ...

Stand: 24.07.2015

Dialog: 24377