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Handelt es sich bei einem großen Gas-LKW, der auf einer angemieteten Betriebsfläche kleinere Gas-LKWs befüllt, nach BetrSichV Anhang 2, Abschnitt 4 Nr. 2.1 c) um eine Abfüllanlage?

Bei den von Ihnen genannten Informationen setzen wir voraus, dass das Gas nicht als Treib- oder Brennstoff der zu befüllenden LKW`s eingesetzt wird. Bei der von Ihnen beschriebenen Sachlage handelt es sich grundsätzlich um eine Füllanlage im Sinne Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 Buchstabe c, bb der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV, wenn dabei verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöst ...

Stand: 21.09.2015

Dialog: 24809

Muss für den Bereich, in dem der ortsveränderliche Behälter befüllt wird, eine Explosionsschutzzone ermittelt werden?

Ja, sofern es sich um Kraftstoffe handelt, die explosionsfähige Gemische bilden können (z. B. Ottokraftstoff).Im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber insbesondere zu ermitteln, ob die Stoffe, Gemische und Erzeugnisse auf Grund ihrer Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet ...

Stand: 24.11.2021

Dialog: 43600

Fragen zu einer bestehenden Betankungsanlage, auf deren Gelände ein externes Unternehmen zusätzlich eine Gasfüllanlage errichten will

Nach der neuen Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV wird aus der Tankstelle eine Betankungsanlage, wenn zusätzlich eine Füllanlage auf dem Gelände errichtet wird. Für diese Betankungsanlage ist eine Erlaubnis gem. § 18 Abs. 1 Nr. 8 BetrSichV zu beantragen. Da nur eine Erlaubnis für die gesamte Anlage erteilt wird, kann nur ein Arbeitgeber Antragsteller sein, der muss im Antrag als Ansprechpar ...

Stand: 26.06.2015

Dialog: 24150