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Handelt es sich bei einem großen Gas-LKW, der auf einer angemieteten Betriebsfläche kleinere Gas-LKWs befüllt, nach BetrSichV Anhang 2, Abschnitt 4 Nr. 2.1 c) um eine Abfüllanlage?

Bei den von Ihnen genannten Informationen setzen wir voraus, dass das Gas nicht als Treib- oder Brennstoff der zu befüllenden LKW`s eingesetzt wird. Bei der von Ihnen beschriebenen Sachlage handelt es sich grundsätzlich um eine Füllanlage im Sinne Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 Buchstabe c, bb der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV, wenn dabei verdichtete, verflüssigte oder unter Druck ...

Stand: 21.09.2015

Dialog: 24809

Ist vorgeschrieben, in welcher Farbe Sperrpfosten an einer Betriebstankstelle gekennzeichnet sein müssen?

einer Betriebstankstelle handelt es sich auch um eine Arbeitsstätte. Die Anforderungen an die Arbeitstättenverordnung - ArbStättV - hinsichtlich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 konkretisiert. Unter Ziffer 5.2 ist beschrieben, wie Hindernisse und Gefahrstellen zu kennzeichnen sind (gelb-schwarze oder rot-weiße Streifen). Bei ständigen ...

Stand: 28.05.2019

Dialog: 17924

Müssen Zapfsäulen von LNG-Tankanlagen (Flüssigerdgas) einen Rammschutz haben und muss der farblich gekennzeichnet sein?

vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann diese aber erforderlich sein. Entsprechend Nr. 5.2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ist die Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen durch gelbschwarze Streifen (Sicherheitsmarkierung vorzugsweise für ständige Hindernisse und Gefahrstellen) deutlich erkennbar und dauerhaft ...

Stand: 16.02.2021

Dialog: 43339