Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 3 von 3 Treffern

Wird beim Wechsel der Belegung einer Tankkammer von Diesel- auf Ottokraftstoff eine Änderungserlaubnis nach der Betriebssicherheitsverordnung notwendig ?

Erlaubnisbedürftig gemäß § 18 Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- sind Änderungen der Bauart oder der Betriebsweise, welche die Sicherheit der Tankstelle beeinflussen. Die TRBS 1122 konkretisiert, welche Änderungen der Bauart oder der Betriebsweise die Sicherheit der Anlage soweit beeinflussen, dass vor der Änderung eine Erlaubnis erforderlich ist. Im Anhang 1 sind Beispiele für die Einstufu ...

Stand: 24.03.2025

Dialog: 23828

Muss beim Befüllen von Kesselwagen mit Propan und Butan der Kesselwagen vom restlichen Zug abgekoppelt sein, und ein Sicherheitsabstand eingehalten werden?

Hierzu ist die TRBS 3145/TRGS 745 - Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren heranzuziehen.In Nr. 4.3.5 Absatz 2 findet man Maßnahmen für das Befüllen von Tanks auf Straßen- und Schienenfahrzeugen.Zum Füllen findet man in Nr. 4: "Tanks dürfen zum Füllen mit entzündbaren Gasen nur angeschlossen werden, wenn die Fahrzeuge untereinander, zu ande ...

Stand: 10.05.2017

Dialog: 29201

Fällt eine Eigenverbrauchstankstelle für Diesel weiterhin unter den Anwendungsbereich der TRGS 509, wenn diese stationär in einer Industriehalle aufgestellt wird?

und Schutzmaßnahmen) der BetrSichV zu berücksichtigen ist. Auf die Informationen des Herstellers der Anlage und die Informationen im Sicherheitsdatenblatt des Diesel-Lieferanten wird hingewiesen. Bei dem geplanten Betrieb der Anlage in der Industriehalle sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die Gesundheitsgefahren durch Diesel (verdrängtes Behältervolumen beim Befüllen des Behälters) und die Gefährdungen ...

Stand: 02.09.2024

Dialog: 43995