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Wird beim Wechsel der Belegung einer Tankkammer von Diesel- auf Ottokraftstoff eine Änderungserlaubnis nach der Betriebssicherheitsverordnung notwendig ?

für die Einstufung von Maßnahmen aufgeführt. Die Umbelegung von Tanks von Dieselkraftstoff auf leicht- oder hochentzündliche Kraftstoffe ist demnach erlaubnisbedürftig. Es sei denn, die Nutzung für Ottokraftstoff ist nach der Erlaubnis alternativ zulässig. Die Umbelegung von Tankkammern ist vergleichbar zu bewerten wie die Umbelegung von Tanks. Die Umbelegung von Diesel- auf Ottokraftstoff ist somit ...

Stand: 24.03.2025

Dialog: 23828

Fällt eine Eigenverbrauchstankstelle für Diesel weiterhin unter den Anwendungsbereich der TRGS 509, wenn diese stationär in einer Industriehalle aufgestellt wird?

und Schutzmaßnahmen) der BetrSichV zu berücksichtigen ist. Auf die Informationen des Herstellers der Anlage und die Informationen im Sicherheitsdatenblatt des Diesel-Lieferanten wird hingewiesen. Bei dem geplanten Betrieb der Anlage in der Industriehalle sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die Gesundheitsgefahren durch Diesel (verdrängtes Behältervolumen beim Befüllen des Behälters) und die Gefährdungen ...

Stand: 02.09.2024

Dialog: 43995

Darf ein doppelwandiger 1.000 Liter Dieseltank in einer geschlossenen Fahrzeughalle (keine Lüftung vorhanden) zur Betankung von Fahrzeugen aufgestellt werden?

hier das Sicherheitsdatenblatt des Diesel-Herstellers. Aus dem Dieseltank verdrängte Dampf/Luft-Gemische müssen so abgeleitet werden, dass Gefährdungen für Beschäftigte oder Dritte nicht entstehen können (Nr. 7.1.1 TRGS 509).Zusätzliche Maßnahmen zum Explosionsschutz enthält die TRGS 509 nur für entzündbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt ...

Stand: 30.04.2020

Dialog: 43116