Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Unterliegen Gasfackeln der Druckgeräterichtlinie und müssen daher eine CE-Kennzeichnung haben?

anderer Rechtsvorschriften eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist, z. B. 9. ProdSV, falls die Fackel eine Maschine darstellt, 11. ProdSV, wenn sie Geräte, Schutzsysteme und/oder Sicherheits-. Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU enthält oder ein solches ist oder EMVG, sofern es sich um ein Betriebsmittel handelt, das elektromagnetische Störungen verursachen ...

Stand: 23.01.2020

Dialog: 43011

Ist eine Kennzeichnung "Warnung vor Gasflaschen" für Räume, in denen Druckgasflaschen aufgestellt sind, auch nach weiteren Vorschriften oder Regeln gefordert?

für Sicherheit und Gesundheit anders nicht zu vermeiden sind. Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in der Arbeitsstätte oder am Arbeitsplatz hat nach dem Stand der Technik zu erfolgen. Den an den technischen Fortschritt angepassten Stand der Technik geben die nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln wieder (Nummer 1.3 Abs. 3 Anhang ArbStättV). Über die genannte TRGS 526 hinaus sind uns derzeit ...

Stand: 06.01.2017

Dialog: 11724