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Ist eine Kennzeichnung "Warnung vor Gasflaschen" für Räume, in denen Druckgasflaschen aufgestellt sind, auch nach weiteren Vorschriften oder Regeln gefordert?

für Sicherheit und Gesundheit anders nicht zu vermeiden sind. Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in der Arbeitsstätte oder am Arbeitsplatz hat nach dem Stand der Technik zu erfolgen. Den an den technischen Fortschritt angepassten Stand der Technik geben die nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln wieder (Nummer 1.3 Abs. 3 Anhang ArbStättV). Über die genannte TRGS 526 hinaus sind uns derzeit ...

Stand: 06.01.2017

Dialog: 11724

Dürfen Propangasflaschen auf beweglichen Flaschenkarren nach der Benutzung einfach in der Produktion abgestellt werden?

das Sicherheitsdatenblatt berücksichtigt werden. Aus Letzterem können aus der o. g. Quelle bzgl. Propan folgende Lagerbedingungen entnommen werden: -Behälter sind eindeutig und dauerhaft zu kennzeichnen. -Behälter bei weniger als 50 °C an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. -Aufrecht aufbewahren, gegen Umfallen sichern. -Vor Sonneneinstrahlung schützen. -Nicht in Fluchtwegen und Arbeitsräumen und in deren unmittelbarer ...

Stand: 05.01.2017

Dialog: 19178

Fallen Gasflaschen unter die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung?

Entleeren“ gilt für die Vermeidung von und für den Schutz vor Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gasen in ortsbeweglichen Druckgasbehältern. Druckgasbehälter sind hier u. a. als „ortsbewegliche Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2010/35/EU bzw. der ODV“ definiert. Im vorliegenden Fall liegt ein „Bereithalten“, als auch ein „Entleeren“ gemäß der Begriffsbestimmungen der Nummer 2 der TRBS 3145 vor. Laut ...

Stand: 14.07.2017

Dialog: 29774