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Rechercheergebnisse

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Wie gilt REACH für Stoffe, die nur intern produziert und eingesetzt werden?

Zwischenprodukte, da diese nicht ausschließlich für die weitere chemische Umsetzung eingesetzt werden. Daher sind diese Stoffe/Zubereitungen grundsätzlich wie in Verkehr gebrachte zu behandeln. Bei Überschreiten der Mengenschwellen sind daher alle Registrierungs-, Bewertungs- und Zulassungspflichten der REACH-Verordnung zu erfüllen. Erfolgt allerdings die interne Herstellung und Verwendung einer Zubereitung ...

Stand: 16.06.2016

Dialog: 4691

Was ist mit Zwischenprodukt im Sinne von REACH gemeint?

) – transportiertes isoliertes Zwischenprodukt sorgfältig in der rechtlichen Relevanz zu unterscheiden. Nach Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe c – Anwendung – unterliegen nichtisolierte Zwischenprodukte nicht der REACH-Verordnung, d.h. auch bei Überschreiten der Mengenschwellen bestehen keine Registrierungs-, Bewertungs- (Evaluierungs-) und Zulassungspflichten aufgrund der REACH-Verordnung. Nach Artikel 2 Nr. 8 – Anwendung ...

Stand: 15.06.2016

Dialog: 4689

Wann fallen bei einer gemeinsamen Registrierung für die einzelnen Hersteller die Kosten an?

an. Um Doppelarbeit zu vermeiden, auch doppelte Tierversuche, werden alle Hersteller und Importeure eines Stoffes in ein "SIEF" = Substance Information Exchange Forum zusammengeführt. Diese sollten dann in einem Konsortium die Registrierung durchführen. Opt out Kriterien, um am Konsortium nicht teilzunehmen sind gegeben, siehe Artikel 11, Absatz 3. Fehlende Studien und die Kosten für die Bewertung ...

Stand: 23.06.2016

Dialog: 4864