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Rechercheergebnisse

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Wie kann ein nachgeschalteter Anwender sicherstellen, dass Hersteller/Importeure rechtzeitig für die Registrierung sorgen?

sich die Registrier- und eventuell auch zusätzliche Prüfkosten für den Lieferanten rechnen würden. In solchen Fällen kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein solches kleines Produkt vom Markt verschwindet. Fazit: Zur Klärung sollten Sie ein Gespräch mit dem Lieferanten führen und sich dessen Zusage schriftlich bestätigen lassen. ...

Stand: 14.07.2016

Dialog: 4851

Was kann ich tun, wenn kein Lieferant die von mir benötigte Chemikalie für meinen Anwendungszweck registriert hat?

Wenn die Chemikalie für andere Verwendungsbereiche registriert wurde, besteht die Möglichkeit den Lieferanten (Hersteller, Importeur, nachgestellter Anwender oder Händler), schriftlich eine Verwendung mitzuteilen, damit diese zur identifizierten Verwendung wird. Falls Sie das nicht wünschen, oder der Lieferant nicht bereit ist, die Verwendung aufzunehmen, müssen Sie prüfen, ob Sie eine eigene ...

Stand: 05.07.2016

Dialog: 4828

Greift die REACH-Verordnung, wenn ein Erzeugnis Mietern überlassen wird, von diesen verunreinigt zurück kommt, gereinigt und aufgearbeitet wird und dann erneut im Mehrwegsystem an einen anderen Kunden zurück geht?

Unter REACH-Aspekten stellt der hier skizzierte Umgang mit den Erzeugnissen lediglich einen Gebrauch unter nachgeschalteten Anwendern dar.1. Annahme: die Erzeugnisse als solche enthalten keine Stoffe, die zur Freisetzung bestimmt sind (Art. 7 Abs. 1 REACH-Verordnung), und sie enthalten auch keine „SVHC-Stoffe“ (Art. 7 Abs. 2). Insofern entfallen etwaige Registrierungs- oder Mitteilungspflichten de ...

Stand: 05.04.2018

Dialog: 42202