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Rechercheergebnisse

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Wann müssen Formulierungen, die aus meldepflichtigen und nicht-meldepflichtigen Chemikalien bestehen, registriert werden?

REACH ist eine Verordnung, die sich auf Stoffe bezieht. Somit ist eine Formulierung, also eine Zubereitung aus verschiedenen Stoffen oder Zubereitungen, als solche nicht registrierpflichtig. Die Stoffe der Formulierung selber sind jedoch vom Hersteller/Importeur zu registrieren, wenn der betreffende Stoff die Mengengrenze von 1 t/a (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung ...

Stand: 21.07.2016

Dialog: 4826

Was ist mit Zwischenprodukt im Sinne von REACH gemeint?

) – transportiertes isoliertes Zwischenprodukt sorgfältig in der rechtlichen Relevanz zu unterscheiden. Nach Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe c – Anwendung – unterliegen nichtisolierte Zwischenprodukte nicht der REACH-Verordnung, d.h. auch bei Überschreiten der Mengenschwellen bestehen keine Registrierungs-, Bewertungs- (Evaluierungs-) und Zulassungspflichten aufgrund der REACH-Verordnung. Nach Artikel 2 Nr. 8 – Anwendung ...

Stand: 15.06.2016

Dialog: 4689

Muss der Anlagenhersteller die in der Anlage produzierten Stoffe registrieren oder der Käufer der Anlage?

sind die Anforderungen an einen Stoff aufgelistet, der in Mengen von 1 Tonne/Jahr (t/a) oder mehr hergestellt oder importiert wird. Bei Mengen größer als 10 t/a gilt zusätzlich Anhang VIII, bei Mengen >100 t/a zusätzlich Anhang IX und bei > 1.000 t/a zusätzlich Anhang X. Erleichterungen hinsichtlich der Anforderungen an die Registrierung bestehen für isolierte und transportierte Zwischenprodukte (Artikel 18 ...

Stand: 05.08.2016

Dialog: 5629