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Darf die Verwendung eines Gemisches von den zugelassenen Verwendungen eines enthaltenen zulassungspflichtigen Stoffs (>0,1%) abweichen?

Die Antwort zu Ihrer Frage finden Sie in der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006):"Artikel 56 Allgemeine Bestimmungen(1) Ein Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender darf einen Stoff, der in Anhang XIV aufgenommen wurde, nicht zur Verwendung in Verkehr bringen und nicht selbst verwenden, es sei denn,(...)  die Verwendung(en) dieses Stoffes als solchem oder in einem Gemisch ...

Stand: 14.09.2023

Dialog: 43807

Fragen zu einer Chemikalie nach Anhang XIV der REACH-Verordnung.

und Nachverfolgbarkeit muss lückenlos sein. Die hier geltende Ausnahme und Definition bezüglich wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung ist sehr streng zu verstehen. Näheres zu diesem Thema auch in diesen Antworten auf der ECHA-Webseite (in Englisch): https://echa.europa.eu/support/qas-support/browse/-/qa/70Qx/view/ids/585https://echa.europa.eu/support/qas-support/browse/-/qa/70Qx/view/ids/844https ...

Stand: 18.06.2021

Dialog: 43548

Wann fallen bei einer gemeinsamen Registrierung für die einzelnen Hersteller die Kosten an?

werden. VCI und Cefic gehen bislang davon aus, dass ein neutraler Dritter (z.B. ein Notar) an Hand der vertraulichen Produktionsmengen den Kostenschlüssel ermittelt und dass die Firmen, die einen HPV-Stoff nur in kleineren Mengen produzieren/importieren, schon auf dieser Verfahrensstufe eingebunden werden. Weitere Informationen:  - Informationen zur „fair compensation“: Fragen und Antworten zu REACH (Stand ...

Stand: 23.06.2016

Dialog: 4864