Komnet-Wissensdatenbank

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Muss ein Ficus Benjamin (Gummibaum) aufgrund seiner Giftigkeit aus einem Großraumbüro entfernt werden?

bei schlecht gepflegten Pflanzen kann im Einzelfall problematisch sein. Generell wird eine Begrünung von (Büro-)Arbeitsplätzen empfohlen, da Zimmerpflanzen in der Lage sind Formaldehyd und andere Schadstoffe aus der Luft zu filtern. Dies wurde durch wissenschaftliche Studien belegt. Hierbei zeigte die Birkenfeige eine besonders hohe Aktivität des Formaldehyd abbauenden Enzyms. Die vorläufigen Ergebnisse ...

Stand: 05.07.2017

Dialog: 2875

Welche Übungen kann ich am Arbeitsplatz (Bildschirm) ausführen, um gesund zu bleiben?

Auf den Seiten der Verwaltungs-BG finden Sie zahlreiche Informationen zu dem Thema "Bewegung bei der Arbeit". Hier werden z.B. auch Informationen zu den Themen "Bewegung im Büro - Fit durch den Arbeitsalltag" oder "Gesund arbeiten am PC" mit Übungen angeboten. ...

Stand: 26.03.2024

Dialog: 2059

Muss auch für die Verwaltung/Büro ein Hautschutzplan erstellt werden und muss hier Hautschutzcreme zu Verfügung gestellt werden?

Welche Gefährdungen für die Beschäftigten am Arbeitsplatz bestehen und welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, muss der Arbeitgeber generell im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Wird eine Hautgefährdung festgestellt, muss auch ein Hautschutzplan erstellt werden. Dabei und bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln soll sich der Arbeitgeber vom Betriebsarzt beraten und unter ...

Stand: 08.08.2023

Dialog: 6586

Müssen Mitarbeiter, die regelmäßig Saunaaufgüsse durchführen arbeitsmedizinisch untersucht werden?

für die Durchführung einer Pflichtvorsorge.Die arbeitsmedizinische Beratung im Hinblick auf Hitzearbeitsplätze ist im gegebenen Fall jedoch obligatorisch: Nach einem Kommentar* zu § 6 „Raumtemperaturen" der Arbeitsstättenverordnung entspricht die Tätigkeit „Aufguss“ in der Sauna einem Hitzearbeitsplatz. Die Autoren des Kommentars weisen darauf hin, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich maximal für zehn ...

Stand: 08.10.2018

Dialog: 23847

Welche arbeitsmedizinische Vorsorge/Nachsorge muss der Arbeitgeber stellen, wenn er es bisher versäumt hat, die nicht rauchenden Beschäftigten vor Passivrauch zu schützen?

der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) erforderlich. Sollten die Arbeitnehmer, welche bisher durch das gemeinsame Arbeiten mit Rauchern in einem Büro Passivrauch ausgesetzt waren, den Wunsch haben, eine arbeitsmedizinische Vorsorge zu erhalten, so können sie diese als Wunschvorsorge von ihrem Arbeitgeber verlangen. Laut ArbMedVV ist Wunschvorsorge eine arbeitsmedizinische Vorsorge ...

Stand: 16.03.2016

Dialog: 26183