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Sind für Bademeister/Aufsichten im Bäderbetrieb arbeitsmedizinische Untersuchungen/Vorsorge erforderlich?

eine Pflichtvorsorge (§ 5 ArbMedVV) bzw. eine Angebotsvorsorge (§ 6 ArbMedVV) erforderlich ist. Daneben gibt es gemäß § 5a ArbMedVV noch die Wunschvorsorge auf Wunsch des Beschäftigten.Die Notwendigkeit arbeitsmedizinischer Vorsorge kann sich insbesondere auch aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ergeben.Siehe hierzu § 3 Abs.1 ArbMedVV:"Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 42454

Gilt die Kostenübernahme für Hepatitisimpfungen auch für Physiotherapeuten?

Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz). D.h. muss der Arbeitgeber eine Hepatitisimpfung anbieten, ist er verpflichtet, die Kosten dafür zu übernehmen.  ...

Stand: 27.04.2015

Dialog: 2159

Darf jemand, der zum Atmen auf medizinischen Sauerstoff angewiesen ist, in einer Elektrowerkstatt arbeiten?

. Über die Pflichtvorsorge und die Angebotsvorsorge hinaus, welche durch den Arbeitgeber entsprechend den Vorsorgeanlässen des Anhangs zur ArbMedVV durchgeführt bzw. angeboten werden müssen, besteht noch die Möglichkeit einer Wunschvorsorge nach § 2 Abs. 4 ArbMedVV. Diese muss der Arbeitgeber auf den Wunsch des Beschäftigten hin ermöglichen, sofern eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.Die Beurteilung ...

Stand: 24.01.2019

Dialog: 27373

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