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Welche Lärmgrenzwerte gelten für Bereitschaftsräume?

Die 55 db(A) gelten auch für Bereitschaftsräume. Es ist richtig, dass diese nicht direkt in der ASR A4.2 genannt sind. Unter Punkt 5 Absatz 3 ist jedoch festgelegt, dass der Bereitschaftsraum mindestens den Anforderungen an einen Pausenraum entsprechen muss. Unter Punkt 4.1 Absatz 7 ist nachzulesen, dass während der Pause der durchschnittliche Schalldruckpegel in Pausenräumen ...

Stand: 24.03.2017

Dialog: 28909

Wie kann der Feueralarm in einem Sägewerk mit hohem Lärmpegel gewährleitstet werden?

verursachte Alarmsignal darf die in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV festgelegten oberen Auslösewerte: LEX,8h = 85 dB(A) beziehungsweise für kurzzeitige Impulse LpC,peak = 137 dB(C) nicht überschreiten, da ansonsten das bei einer Alarmierung ungeschützte Gehör durch den Lärm geschädigt werden kann. Die in der LärmVibrationsArbSchV genannten Werte sind für Beschäftigte ...

Stand: 27.03.2020

Dialog: 14874

Kann ein Großraumbüro der IT zu einem Drittel mit Stellwänden abgetrennt werden, um dort einen Pausenbereich für die Beschäftigten einzurichten?

Umgebungslärm höchstens 55 dB(A) betragen. In Pausenbereichen soll dieser Wert nicht überschritten werden.(8) Pausenräume und Pausenbereiche müssen frei von arbeitsbedingten Störungen (z. B. durch Produktionsabläufe, Publikumsverkehr, Telefonate) sein....(11) Pausenräume und Pausenbereiche müssen- über möglichst ausreichend Tageslicht verfügen und ausreichend beleuchtet sein (siehe ASR A3.4 „Beleuchtung ...

Stand: 22.03.2019

Dialog: 42643