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Was ist zu tun, wenn der Referenzwert an einem Arbeitsplatz überschritten ist?

die Exposition durch Radon regelmäßig überprüft und durch geeignete Maßnahmen so gering wie möglich gehalten werden (§ 130 StrlSchG). Bei einer Dosis von mehr als 6 Millisievert pro Jahr durch Radon müssen Anforderungen aus dem beruflichen Strahlenschutz erfüllt werden (§§ 130 und 131 StrlSchG, §§ 157 und 158 StrlSchV), z. B. eine permanente Dosisüberwachung sowie regelmäßige ärztliche Untersuchungen. ...

Stand: 22.12.2020

Dialog: 43426

Was gilt für Arbeitsplätze in Radonvorsorgegebieten?

Maßnahmen so gering wie möglich gehalten werden (§ 130 StrlSchG). Bei einer Dosis von mehr als 6 Millisievert pro Jahr durch Radon müssen Anforderungen aus dem beruflichen Strahlenschutz erfüllt werden (§§ 130 und 131 StrlSchG, §§ 157 und 158 StrlSchV), z. B. eine permanente Dosisüberwachung sowie regelmäßige ärztliche Untersuchungen. ...

Stand: 22.12.2020

Dialog: 43428

Welche Regelungen zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen gibt es?

werden (§ 130 StrlSchG). Bei einer Dosis von mehr als 6 Millisievert pro Jahr durch Radon müssen Anforderungen aus dem beruflichen Strahlenschutz erfüllt werden (§§ 130 und 131 StrlSchG, §§ 157 und 158 StrlSchV), z. B. eine permanente Dosisüberwachung sowie regelmäßige ärztliche Untersuchungen.An allen anderen Arbeitsplätzen sind Messungen der Radonkonzentration freiwillig, aus Sicht des Arbeitsschutzes ...

Stand: 22.12.2020

Dialog: 43424

Wird die Strahlenschutzverordnung auch bei Sammlern von radioaktiven Mineralien angewendet?

(Uraninit oder Uranpecherz) ist mit etwa 157 kBq/g bezogen auf Usec vergleichweise hoch und kann im Extremfall an der Oberfläche eine Dosisleistung von 200 μSv/h aufweisen. (Zudem ist mit einer nicht zu vernachlässigenden Radonemanation bei der Lagerung größerer Mengen Pechblende zu rechnen.)Je nachdem, wie viel Pechblende gelagert bzw. als Mineral ausgestellt wird und unter welchen Randbedingungen ...

Stand: 26.09.2019

Dialog: 12369

Welche Maßnahmen müssen bei arbeitstäglich mehrmaligen kurzzeitigen Tätigkeiten in einem Kühlraum getroffen werden?

(ca. +5 bis +8 °C ) ausführen, ist es unter Beachtung der Arbeitsstättenverordnung, Anhang 3.5 "Raumtemperatur" erforderlich, dass für diese Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und Maßnahmen festgelegt werden.In die Gefährdungsbeurteilung sind die Regelungen der DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500) Kapitel 2.35 "Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen" einzubeziehen ...

Stand: 04.06.2014

Dialog: 16342