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Ist es nach dem heutigen Stand der Technik erlaubt, einen asbesthaltigen Estrich (z.B. Magnesia Estrich) mit Epoxydharz zu versiegeln?

Nein! Bei den angefragten beabsichtigten Tätigkeiten handelt es sich gem. Gefahrstoffverordnung i. V. m dem Chemikaliengesetz um einen Straftatbestand. Insofern ist es verboten!Ausführliche Begründung:Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sagt im Anhang II Nummer 1 Absatz 1 aus, dass Arbeiten an asbesthaltigen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen ...

Stand: 17.02.2016

Dialog: 25934

Darf eine Privatperson Asbestschiefer abreißen?

."In Anhang II Nummer 1 GefStoffV wird weiterhin erläutert:"(1) Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. Satz 1 gilt nicht für1.Abbrucharbeiten,2.Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Ausnahme von Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen, es sei denn, es handelt sich um emissionsarme ...

Stand: 26.07.2021

Dialog: 22837

Welche Anforderungen sind an das Tragen von Arbeitskleidung zum Schutz gegen Gefahrstoffe zu stellen?

durch eine zugelassene Stelle. Bei der Prüfung der Schutzkleidung werden sowohl die Gestaltung und Ausführung als auch die Schutzwirkung überprüft. Beispielsweise muss ein Maschinenschutzanzug an den Armen und Beinen eng geschnitten sein; Taschen dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen auf die Kleidung genäht werden. Das spezielle Design ist notwendig, damit der Mitarbeiter nicht in eine Maschine mit schnell ...

Stand: 03.05.2021

Dialog: 5488

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