Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 3 von 3 Treffern

Darf ich für Reparaturarbeiten an meinem Kfz den Airbag ausbauen, wenn ich den Sachkundenachweis "Airbag und Gurtstraffer" besitze?

Wie Sie richtig beschrieben haben unterscheidet das Sprengstoffgesetz zwischen gewerblicher und nicht gewerblicher Tätigkeit. Gemäß § 4 (2) der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) ist das Ein- und Ausbauen mit eingeschränkter Fachkunde im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erlaubt. Im § 4 (3) wird für die nicht gewerbliche Tätigkeit der Ein- und Ausbau nicht benannt. Somit ist ein ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 42179

Muss der Betriebsinhaber beim Umgang mit Airbags seine Sachkunde nachweisen und ist eine Anzeige notwendig?

Beim Umgang mit Airbags und Gurtstraffern der Kategorie P1 muss der Betriebsinhaber selbst nicht zwangsläufig die „Eingeschränkte Fachkunde“ besitzen, es sei denn, er geht persönlich damit um oder betreibt Verkehr mit diesen.Von Beschäftigten die bestimmungsgemäße Tätigkeiten (z. B. Aufbewahren, Ein- und Ausbau, Verbringen) mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1 (Airbags ...

Stand: 05.05.2025

Dialog: 745

Braucht eine Spedition, die Frachtaufträge für den Transport von Airbags und Gurtstraffern vermittelt, eine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz?

Eine Spedition, die ausschließlich Frachtaufträge für den Transport von Airbag- und Gurtstraffern der Klassen T1 und T2 vermittelt, benötigt keine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz.  ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 6218