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Welche Anforderungen gelten für die Aufbewahrung kleiner Mengen pyrotechnischer Gegenstände für Kraftfahrzeuge (Airbag/Gurtstraffer etc.) außerhalb eines Lagerraums im Arbeitsraum?

ergeben sich im Wesentlichen aus Nr. 4.2 zum Anhang zu § 2 der 2. SprengV und der Sprengstofflager-Richtlinie "Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten" (SprengLR 240). Die wesentlichen Anforderungen sind in den Absätzen 2, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11 und 14 der Nr. 4.2 des Anhangs zu § 2 der 2. SprengV enthalten. Die Aufbewahrung im Arbeitsraum muss so erfolgen, dass der Diebstahl und die unbefugte ...

Stand: 23.01.2024

Dialog: 43870

Muss eine behördliche Anzeige erfolgen, wenn pyrotechnische Fahrzeugbauteile durch Auslösung in eingebautem Zustand unschädlich gemacht werden?

Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten zählen zu den sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P 1. Sie werden vom Geltungsbereich des Sprengstoffgesetzes - SprengG - erfasst. Diese Bauteile enthalten explosionsgefährliche Stoffe, welche bei unsachgemäßer oder nicht bestimmungsgemäßer Handhabung ein hohes Gefährdungspotential in sich bergen.Als Umgang nach dem Sprengstoffgesetz sind folgend ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 20202

Benötigt ein Mitarbeiter eine Unterweisung im Umgang mit Airbagmodulen der Klasse T1/P1, wenn der Mitarbeiter Autositze zur Vernichtung der Airbagmodule vorbereitet?

Sofern der Mitarbeiter Airbagmodule regulär aus- bzw. einbaut (Entnahme aus der Original-Verpackung, Ein- bzw. Ausbau des Moduls nach Herstellervorgaben, Rückgabe des Moduls in die Original-Verpackung, Rücksendung der Original-Verpackung an den Hersteller) oder wenn der Mitarbeiter noch original eingebaute Airbagmodule in verschlossenem Fahrzeuginnenraum (Türen und Scheiben verschlossen ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 12185