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Ist beim Umgang mit Airbags eine Sachkunde nachzuweisen und ist eine Anzeige notwendig?

Beim Umgang mit Airbags und Gurtstraffern der Kategorie P1 muss der Betriebsinhaber selbst nicht zwangsläufig die „Eingeschränkte Fachkunde“ besitzen, es sei denn, er geht persönlich damit um oder betreibt Verkehr mit diesen.Von Beschäftigten die bestimmungsgemäße Tätigkeiten (z. B. Aufbewahren, Ein- und Ausbau, Verbringen) mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1 (Airbags ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 745

Wir brauchen Info über die Einlagerung von pyrotechnischen Gegenständen gem. UN0336 und UN0337. Welche Eigenschaften soll das Lager haben?

Die sprengstoffrechtlichen Anforderungen an den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlicher Stoffe gelten bundesweit. Für die Lagerbedingungen bzw. Lageranforderungen maßgeblich sind jedoch nicht die transportrechtlichen Einteilungen in die jeweiligen Transportklassen (Stoffnummern UN 0336 und UN 0337 entsprechen den Transportklassen 1.4 G und 1.4 S) sondern ausschließlich die seitens ...

Stand: 20.01.2021

Dialog: 43447

Wie ist der Verkauf/Weiterverkauf von Airbags und Gurtstraffern an Firmen bzw. Privatpersonen geregelt?

Der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen, die in Fahrzeugteilen eingebaut sind, unterliegt den Bestimmungen des Sprengstoffrechtes. Grundsätzlich sind für den Umgang und den Verkehr eine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz und ein Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz erforderlich. Diese und weitere Vorschriften gelten jedoch nicht für den Umgang mit Gegenständen der Klasse P1 ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 5463