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Wie ist nach den Gefahrgutvorschriften die Angabe des Gefahrenauslösers hinter der UN-Nummer in verschiedenen Sprachen geregelt?

Die Vorgaben für Form und Sprache bei der Dokumentation für durch das ADR geregelte Beförderungen ergeben sich aus dem Kapitel 5.4 ADR. Unter Absatz 5.4.1.4.1 ADR wird aufgeführt, dass die einzutragenden Vermerke in der amtlichen Sprache des Versandlandes abzufassen sind, wenn diese Sprache nicht Deutsch, Englisch oder Französisch ist. Weitere Hinweise zu den Ausführungen der Stoffvermerke ...

Stand: 08.08.2014

Dialog: 5379

Wie muss ein Karton bezettelt werden, wenn ein Kanister UN2820 als Gefahrgut und ein Kanister UN1987 als LQ in 1 Karton verschickt wird?

Güter repräsentativen Kennzeichen nicht sichtbar sind, muss die Umverpackung mit– dem Ausdruck «UMVERPACKUNG» gekennzeichnet sein; die Buchstabenhöhe des Kennzeichens «UMVERPACKUNG» muss mindestens 12 mm sein. Das Kennzeichen muss in einer Amtssprache des Ursprungslandes und, wenn diese Sprache nicht Deutsch, Englisch oder Französisch ist, ausserdem in Deutsch, Englisch oder Französisch angegeben ...

Stand: 18.04.2019

Dialog: 42660

Wie muss ein Kraftstoffadditiv (UN3295, Menge

anzuwenden.Die Beschäftigten müssen unterwiesen werdenHandhabung/Verstauung/Ladungssicherung, Stapelverträglichkeit prüfen, Versandstücke vor Beschädigung schützenAbsender muss den Beförderer vor der Beförderung in nachweisbarer Form über die Bruttomasse informieren.Das Produkt ist in zusammengesetzten Verpackungen oder in Trays verpackt. Die zusammengesetzten Verpackungen oder LQ-Verpackungen (englisch ...

Stand: 02.05.2019

Dialog: 18999