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Ergebnisse 41 bis 44 von 44 Treffern

Gilt die Freistellung der höchstens 60 Liter des Unterabschnitt 1.1.3.3 ADR nur, wenn die beförderte Menge für das Fahrzeug verwendet wird?

- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Maßnahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Diese Freistellungen gelten nicht für die Klasse 7. Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt werden, fallen jedoch ...

Stand: 08.01.2024

Dialog: 43133

Haben wir als Empfänger von Gefahrgut die Pflicht, den Spediteur bzw. den Fahrer hinsichtlich Befähigung (ADR-Schein) und Zustand sowie Ausrüstungsmaterial gem. ADR zu überpüfen?

,, wenn die vorgenannten Kontrollen Verstöße aufzeigen, die die Sicherheit oder die Sicherung bei der Entladung in Frage stellen können."In der RSEB findet sich noch die Erläuterung:"Zu Unterabschnitt 7.5.1.1 und 7.5.1.2 ADR 7-5.S Die bezüglich des Fahrzeugführers zu prüfenden Rechtsvorschriften betreffen die ADR-Schulungsbescheinigung und die Beachtung des Alkoholverbots. Bezüglich des Alkoholverbots beschränkt ...

Stand: 25.06.2025

Dialog: 42511

Müssen die betriebseigenen Fahrzeuge auf einem nicht abgeschlossenen Betriebsgelände der StVZO entsprechen?

" und speziell zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) im § 7 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt.Nach Punkt 2.6 zu § 1 Abs. 1 "Fahrzeuge als Arbeitsmittel" der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitverordnung (LV 35) gehören alle Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, zu den Arbeitsmitteln im Sinne der BetrSichV. Welche ...

Stand: 10.07.2024

Dialog: 6539

Wie sollten sich Beschäftigte verhalten, wenn Sie mit Radladern arbeiten sollen, an denen sie nicht eingewiesen sind?

schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen;7.den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen;8.mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist.In der DGUV Vorschrift 29 "Steinbrüche, Gräbereien und Halden" ist unter § 9 gefordert, dass Wände so anzulegen und zu unterhalten ...

Stand: 25.04.2019

Dialog: 16471

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