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Sind die Mengen an entzündbaren Flüssigkeiten in Aerosolverpackungen bei > 10.000 l von der Erlaubnispflicht nach BetrSichV betroffen?

werden, gilt unabhängig davon, ob die Lagerung in ortsfesten oder ortsbeweglichen Behältern erfolgt.Entzündbare Flüssigkeiten im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 4 BetrSichV sind solche mit Stoffeigenschaften nach Anhang 1 Nummer 2.6 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, sofern sie einen Flammpunkt von weniger als 23 °C haben. Es handelt sich dabei um leicht und extrem entzündbare Flüssigkeiten.In der LV 35 ...

Stand: 09.07.2022

Dialog: 43680

Benötigt man für ein Spirituosenlager von 1.500.000 l eine Erlaubnis gemäß § 18 BetrSichV?

von mehr als 10 000 Litern gelagert werden, soweit dieser Räume oder Bereiche nicht zu Anlagen nach den Nummern 5 bis 7 gehören, der Erlaubnis. Unter entzündbaren Flüssigkeiten sind solche mit Stoffeigenschaften nach Anhang 1 Nummer 2.6 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu verstehen, sofern sie einen Flammpunkt von weniger als 23 Grad Celsius haben. Da die genannten Spirituosen offensichtlich die o. g ...

Stand: 12.04.2017

Dialog: 28808

Was hat sich hinsichtlich der Prüfung von Schlauchleitungen durch die neue Betriebssicherheitsverordnung geändert?

Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2. Prüfumfang und 3. Ergebnis der Prüfung". Für überwachungsbedürftige Druckanlagen gilt (gemäß Anhang 2, Abschnitt 4 BetrSichV): "Die Kriterien für die Einstufung von unter Druck stehenden Fluiden in die Fluidgruppen 1 und 2 beziehen sich in Zukunft ebenso wie in der neuen Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU auf die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ...

Stand: 24.07.2015

Dialog: 24377