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Wer trägt jetzt in Person die Verantwortung beim Gefahrguttransport?

Die Verantwortlichkeiten aus dem Gefahrgutrecht definieren sich auch weiterhin nicht alleine aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) geregelt. Die Schulungsverpflichtung ergibt sich aus dem ADR Kapitel 1.3 und § 27 (5) der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Dort hei ...

Stand: 25.04.2025

Dialog: 15990

Gibt es eine Grenze für die Anzahl in begrenzten Mengen transportierter Sprühdosen?

Wir stimmen mit Ihnen überein, dass hier ein Transport von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern nach Kapitel 3.4 ADR möglich ist.Hiernach gilt, dass für die Innenverpackung oder den Gegenstand anwendbare Mengengrenze für jeden Stoff in der Spalte 7a der Tabelle A in Kapitel 3.2 festgelegt ist. Für die von Ihnen angegebenen Druckgaspackungen ist dies 1 Liter.Eine Gesamtmengengrenze g ...

Stand: 15.03.2021

Dialog: 43486

Ist ein Unternehmen von der Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten befreit, wenn die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 oder Kapitel 3.4 in Anspruch genommen werden?

In § 2 Absatz 1 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) werden die Befreiungen von der Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten geregelt. Dort heißt es:"(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für Unternehmen,1.denen ausschließlich Pflichten als Fahrzeugführer, Triebfahrzeugführer, Schiffsführer, Besatzung in der Binnenschifffahrt, Betreiber einer Annahmestelle in der Binne ...

Stand: 17.07.2023

Dialog: 4922

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