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Sind die im Homeoffice oder im Flex-Office tätigen Personen als in "Heimarbeit Beschäftigte" nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 Arbeitsschutzgesetz zu sehen? Wie sind diese bei der Ermittlung der Einsatzzeiten zu berücksichtigen.

Die Annahme, dass die Mitarbeitenden im Homeoffice/Flexoffice keine Heimarbeiter im Sinne des Heimarbeitsgesetz (HAG) sind, ist zu bestätigen. Die Mitarbeitenden bleiben Arbeitnehmer.Nach § 2 Abs. 1 des HAG ist Heimarbeiter, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) alleine oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zw ...

Stand: 22.02.2023

Dialog: 43767

Nach welchen Kriterien ist zu entscheiden, ob Heimarbeit vorliegt?

Wer Heimarbeiter im Sinne des Heimarbeitsgesetzes (HAG) ist, wird auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 des HAG beurteilt. Zu dem Begriff der Heimarbeit gibt es jedoch verschiedene Kommentare und gerichtliche Ausführungen. Grundsätzlich erstreckt sich das Heimarbeitsgesetz auch auf Angestelltentätigkeiten, wenn eine Büroheimarbeit vereinbart wird und eine Schutzbedürftigkeit vorliegt.Das HAG unterstell ...

Stand: 01.12.2016

Dialog: 5665

Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften in Wohnstätten

Es gibt zur Zeit zwei Arbeitsfelder, bei denen Wohnungen als Arbeitsräume für Arbeitnehmer/innen in Frage kommen:1. Heimarbeiter i.S. des Heimarbeitsgesetzes2. TelearbeiterJe nach Arbeitsfeld anzuwendende Vorschriften sind z.B. das Arbeitsschutzgesetz, das Heimarbeitsgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, das Arbeitszeitgesetz, die Gefahrstoffverordnung, etc..Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften si ...

Stand: 13.10.2006

Dialog: 1223