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Reicht es aus, die Schwangerschaft mündlich bekannt zu geben?

über Ihre Schwangerschaft bzw. Stillzeit zur Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen gesetzlich verpflichtet. Mutterschutz muss nicht beantragt werden, Ihrer Zustimmung für die Sicherstellung des Mutterschutzes bedarf es nicht."  Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 25989

Existiert ein Formblatt zur Mitteilung einer Schwangerschaft?

beschäftigt sind,2) die Art und der zeitliche Umfang ihrer Beschäftigung,3) die Entgelte, die an sie gezahlt worden sind,4) die Ergebnisse der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 und5) alle sonstigen (...) erforderlichen Angaben.Die Arbeitsschutzverwaltung NRW bietet die Möglichkeit der Online-Mitteilung bei der Beschäftigung einer werdenden Mutter in Nordrhein-Westfalen.. ...

Stand: 14.04.2025

Dialog: 1007

Ist jede Branche zur Meldung einer schwangeren Mitarbeiterin verpflichtet?

oder stillenden Frauen, die bei ihm beschäftigt sind,die Art und der zeitliche Umfang ihrer Beschäftigung,die Entgelte, die an sie gezahlt worden sind,die Ergebnisse der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 undalle sonstigen nach Absatz 2 erforderlichen Angaben.Verantwortlich für die Mitteilung ist der Arbeitgeber. Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 32 Abs. 1 ...

Stand: 01.03.2020

Dialog: 2351

Wann und an welche Behörde muss ich als Arbeitgeber die Schwangerschaftsmitteilung einer Mitarbeiterin senden?

und wöchentliche Arbeitszeit, die Lage sowie zeitliche Dauer der Ruhepausen- Angaben zur Tätigkeit und Art der Entlohnung.Diese Mitteilung an die Aufsichtsbehörde kann vom Arbeitgeber formlos oder auf einem Vordruck erstattet werden. Darüber hinaus kann die Mitteilung auch online erfolgen: in NRW beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. ...

Stand: 12.11.2024

Dialog: 682

Wie kann ich dagegen vorgehen, dass mein Arbeitgeber meine Schwangerschaft ohne meine Erlaubnis bei Kollegen bekannt gegeben hat?

Schutzmaßnahmen zu ermitteln  (§ 10 Abs. 1 MuSchG). Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft hat der Arbeitgeber unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen sowie der Frau ein Gespräch über die weiteren Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten (§ 10 Abs.2 MuSchG). Nach § 14 Abs.2 MuSchG hat der Arbeitgeber alle Personen, die bei ihm beschäftigt ...

Stand: 27.04.2022

Dialog: 42270