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In welcher Frist muss die Gefährdungsbeurteilung überarbeitet werden, wenn sich im Betrieb nichts verändert hat?

, in der eine Gefährdungsbeurteilung überarbeitet werden muss, gibt es nicht.Es finden sich jedoch in Abhängigkeit von den betrieblichen Gefährdungen verschiedene Vorgaben bzw. Hinweise zu solchen Fristen.Beispielsweise gibt die DGUV Vorschrift 2 in ihrer Anlage 1 vor, dass in Kleinunternehmen unter 10 Mitarbeiter die Gefährdungsbeurteilung alle "x Jahre" zu überprüfen ist. Die genaue Frist "x" wird von den einzelnen ...

Stand: 10.02.2023

Dialog: 16667

Muss eine Gefährdungsbeurteilung neu erstellt und dokumentiert werden, wenn nachträglich Ergänzungen eingearbeitet werden sollen?

Eine vollständige Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung ist nicht erforderlich. Es ist ausreichend, die Prozesschritte der Gefährdungsbeurteilung und die Dokumentation nur auf die zu ergänzenden Gefährdungen bzw. Veränderungen im Betrieb zu beziehen und die vorhandene Dokumentation punktuell zu überarbeiten bzw. zu ergänzen. Anhaltspunkte für derartige Ergänzungen/Fortschreibungen sind z. B ...

Stand: 08.01.2015

Dialog: 13313

Ist es ausreichend, wenn im ASA-Protokoll die Überprüfung der „Wirksamkeitskontrolle der Gefährdungsbeurteilung" festgehalten wird?

(Arbeitssicherheitsgesetz, ASiG) gilt Folgendes:„Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden ...

Stand: 04.03.2025

Dialog: 44080