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Hat für bereits bestellte Sicherheitsbeauftragte eine neue Bestellung zu erfolgen, wenn sich der Arbeits- und Zuständigkeitsbereich gegenüber der ursprünglichen Bestellung ändert?

Die Vorschriften fordern lediglich, dass Sicherheitsbeauftragte schriftlich bestellt werden müssen (siehe § 20 Sicherheitsbeauftragte der DGUV Vorschrift 1). Ein Muster für die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten finden Sie in der DGUV Regel 100-001. Unserer Einschätzung nach spricht nichts dagegen, die Bestellung um einen Vermerk zu ergänzen, indem erläutert wird, in welchem Bereich ...

Stand: 08.09.2021

Dialog: 18124

Ist es nötig, einen "fertigen" Sicherheitsbeauftragten auch weiterhin, gem. ArbSchG § 12 zu unterweisen?

Ja, der Sicherheitsbeauftragte ist auch nach § 12 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- zu unterweisen. Die Unterweisung nach § 12 (1) ArbSchG umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Eine externe Schulung erfüllt diese Anforderungen nicht. Analoge Forderungen zu § 12 ArbSchG ergeben sich aus § 4 DGUV Vorschrift 1 ...

Stand: 08.12.2014

Dialog: 21119

Darf ein Sicherheitsbeauftragter mit der Durchführung von Sicherheitsunterweisungen beauftragt werden?

von Sicherheitsbeauftragten ist, Unterweisungspflichten des Arbeitgebers zu übernehmen.  Personen, denen Arbeitgeberpflichten übertragen werden sollen, müssen die entsprechende Fachkenntnis haben. Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Anforderungen hinsichtlich der für Unterweisungen erforderlichen Qualifikation festlegen, aber auch berücksichtigen ...

Stand: 14.03.2024

Dialog: 12967