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Welche negativen Folgen können psychische Belastung für Beschäftigte und Unternehmen haben?

Ungünstig gestaltete Arbeitsbedingungen können zu Erschöpfung, Frustration oder Ärger führen. Langfristig erhöht sich das Risiko von Erkrankungen, wie beispielsweise Muskel-Skelett- und Herz-Kreislauferkrankungen. Damit verbunden sind hohe Fehlzeiten, betriebs- und volkswirtschaftliche Kosten und menschliches Leid.Wissenschaftliche Untersuchungen (BAuA, 2017 und die Reporte Nr. 31 und Nr. 32 ...

Stand: 06.11.2019

Dialog: 42909

Muss ein Arbeitgeber einem psychisch kranken Mitarbeiter einen Einzelarbeitsplatz geben, wenn ein entsprechendes Attest vom behandelnden Facharzt für Psychiatrie vorliegt?

in Ihrem Betrieb kann Sie dabei unterstützen, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass die davon ausgehenden Gesundheitsgefährdungen minimiert oder besser ganz abgestellt werden. Sollte es in Ihrem Betrieb kein BEM geben, wäre das ein Thema für den Betriebsrat, bzw. die Geschäftsleitung, die per Gesetz dazu verpflichtet ist, Ihnen ein BEM-Verfahren anzubieten, wenn Sie länger als sechs Wochen ...

Stand: 15.03.2019

Dialog: 27848

Bin ich als Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle Tätigkeiten abwechslungsreich zu gestalten, um die psychische Gesundheit meiner Beschäftigten aufrecht zu erhalten?

auf ihre Wirksamkeit überprüft werden (haben die Maßnahmen die Belastung der Gefährdung gemindert?). Außerdem ist vorgesehen, dass dieser Prozess immer dann wiederholt wird, wenn sich die Arbeitsbedingungen verändert haben. All diese Aspekte sind Teil der Dokumentation, die erforderlich ist.Damit haben Sie mit der Erfassung den ersten, sehr wichtigen Schritt gemacht, der aber alleine nicht genügt. ...

Stand: 17.09.2022

Dialog: 43710

Wie soll mit den Beschäftigten in Elternzeit/Mutterschutz/im Krankenstand oder mit Praktikanten bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen verfahren werden?

. Versenden von Fragebögen, Versenden von Links zu Online-Befragungen etc.). Eine Kontaktaufnahme durch den Betrieb ist nur dann nicht zulässig, wenn es sich um arbeitsbezogene Weisungen handelt. Daher ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Befragungsteilnahme freiwillig erfolgt sowie dass die Befragten durch ihre Teilnahme auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen hinwirken und somit positive Effekte ...

Stand: 22.10.2018

Dialog: 42490