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Welche Dienstbekleidung im Hausnotrufdienst ist zur Verfügung zu stellen und auf welcher Grundlage beruht dies?

- oder Privatkleidung durch biologische Arbeitsstoffe zu vermeiden. (Abschnitt 2.5 der TRBA 250)Der Arbeitgeber hat nach § 8 Absatz 4 Nummer 4 der Biostoffverordnung zusätzlich Persönliche Schutzausrüstung (PSA), einschließlich Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen, wenn bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, um die Gefährdung durch Infektionserreger auszuschließen oder hinreichend ...

Stand: 07.11.2023

Dialog: 43792

Gibt es Vorschriften, dass in einem Krankenhauslabor der Schutzstufe 2 auch Schutzhandschuhe getragen werden müssen?

In der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" ist unter Punkt 5.3 "Schutzstufe 2" Absatz 23 u. a. Folgendes gefordert:"[...] Schutzhandschuhe sind in Abhängigkeit von der Tätigkeit zu tragen, immer jedoch dann, wenn die Hände Kontakt zu biologischen Arbeitsstoffen, potenziell ansteckenden Materialien ...

Stand: 07.03.2024

Dialog: 14432

Existieren - neben der Gefahrstoffverordnung - Regelungen im Arbeitsschutz, welche konkret das Essen und Trinken am Arbeitsplatz untersagen?

Nach § 9 Absatz 3 Nummer 7 der Biostoffverordnung (BioStoffV) dürfen Beschäftigte an Arbeitsplätzen, an denen die Gefahr einer Kontamination durch biologische Arbeitsstoffe besteht, keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich nehmen. Hierfür sind vor Aufnahme der Tätigkeiten geeignete Bereiche einzurichten.Konkretisiert werden die Anforderungen der BioStoffV in den Technischen Regeln für Biologische ...

Stand: 08.03.2024

Dialog: 13300

Fragen zur Schutzkleidung in einer arbeitsmedizinischen Praxis, in der es zu Kontamination mit potentiell infektiösem Material kommen kann

und Einsatz Persönlicher Schutzausrüstung (allgemein)" u. a."(1) Der Arbeitgeber hat nach § 8 Absatz 4 Nummer 4 BioStoffV zusätzlich Persönliche Schutzausrüstung (PSA), einschließlich Schutzkleidung, gemäß den Nummern 4.2.7 bis 4.2.10 in ausreichender Stückzahl zur Verfügung zu stellen, wenn bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, um die Gefährdung durch Infektionserreger ...

Stand: 05.03.2024

Dialog: 20798