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Ist es nach dem heutigen Stand der Technik erlaubt, einen asbesthaltigen Estrich (z.B. Magnesia Estrich) mit Epoxydharz zu versiegeln?

Abs. (2) GefStoffV wird mit Strafe bedroht, wer nach § 27 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 bis 4 des Chemikaliengesetzes vorsätzlich oder fahrlässig...entgegen § 16 Absatz 2 GefStoffV in Verbindung mit Anhang II Nummer 1 Absatz 1 Satz 4 Überdeckungs-, Überbauungs-, Aufständerungs-, Reinigungs- oder Beschichtungsarbeiten durchführt.Zu den Strafvorschriften siehe § 27 ChemG.Durch die Überdeckungs ...

Stand: 17.02.2016

Dialog: 25934

Darf eine Privatperson Asbestschiefer abreißen?

werden müssen, um eine Anerkennung als emissionsarmes Verfahren zu erhalten.Zu den nach Satz 1 verbotenen Arbeiten zählen auch Überdeckungs-, Überbauungs- und Aufständerungsarbeiten an Asbestzementdächern und -wandverkleidungen sowie Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an unbeschichteten Asbestzementdächern und -wandverkleidungen. Die weitere Verwendung von bei Arbeiten anfallenden asbesthaltigen Gegenständen ...

Stand: 26.07.2021

Dialog: 22837

Wer darf bei Asbestarbeiten Tätigkeiten mit emissionsarmen Verfahren nach Nr. 2.9 der TRGS 519 durchführen?

mit Asbest aus, beschreibt aber auch die Möglichkeit, von den sehr strengen Regelungen beim Umgang mit Asbest in genau definiertem Rahmen (Erleichterungen der zu treffenden Schutzmaßnahmen) abzuweichen.Die TRGS sieht zum Beispiel Ausnahmen vor, wenn es sich bei den Arbeiten um Arbeiten mit geringer Exposition handelt (Asbestfaserkonzentration am Arbeitsplatz < 10.000 Fasern/m³). Diese Faserkonzentrationen ...

Stand: 29.01.2016

Dialog: 24433