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Ist es erlaubt, bei sehr kleinen Gefahrstoffgebinden ein faltbares/aufklappbares Etikett anzubringen?

zur Kennzeichnung und Verpackung" der ECHA finden sich hierzu unter Unterabschnitt 5.3 umfangreiche Informationen zu Ausnahmen von Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften. Insbesondere möchten wir den Unterabschnitt 5.3.1.1 "Falt- und Anhängeetiketten" hervorheben. Hier ist u. a. folgendes nachzulesen:"Inhalt, Qualität und Gestaltung eines FaltetikettsInhaltEin Faltetikett besteht im Allgemeinen aus drei ...

Stand: 14.08.2019

Dialog: 42792

Müssen GHS-Gefahrstoffetiketten für selbst hergestellte und für den Eigengebrauch zu verwendende Lösungen mit dem entsprechenden Signalwort versehen werden?

nicht notwendig ist, kann eine vereinfachte Kennzeichnung angewendet werden. In der Betriebsanweisung und der Unterweisung sind aber auf alle an den Arbeitsplätzen auftretenden Gefährdungen und die notwendigen Schutzmaßnahmen einzugehen.(6) Die vereinfachte Kennzeichnung bei Tätigkeiten beinhaltet mindestens die Bezeichnung des Stoffes bzw. Gemischs sowie ausgewählte Gefahrenpiktogramm(e) unter Berücksichtigung ...

Stand: 07.11.2018

Dialog: 42488

Müssen gefahrstoffführende Rohrleitungen zusätzlich zur Stoffbezeichnung mit Fließrichtung mit GHS Symbolen gekennzeichnet werden oder reicht die Stoffbezeichnung mit der Fließrichtung aus?

unberührt."Unter der Nummer 4.5 Absatz 5 und 6 ist folgendes nachzulesen:"(5) Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass eine vollständige Kennzeichnung bei Tätigkeiten nicht notwendig ist, kann eine vereinfachte Kennzeichnung angewendet werden. In der Betriebsanweisung und der Unterweisung sind aber auf alle an den Arbeitsplätzen auftretenden Gefährdungen und die notwendigen Schutzmaßnahmen einzugehen.(6 ...

Stand: 29.01.2020

Dialog: 43029

Ist es erlaubt die Gefahrenpiktogramme für betriebsinterne Laborproben mit schwarzem statt rotem Rand darzustellen?

Informationen.Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass eine vollständige Kennzeichnung bei Tätigkeiten nicht notwendig ist, kann eine vereinfachte Kennzeichnung angewendet werden. Vereinfachungen, d.h. Abweichungen von der vollständigen Kennzeichnung setzen eine entsprechende Betriebsanweisung mit der zugehörigen Unterweisung der Beschäftigten über die an den Arbeitsplätzen auftretenden Gefahren und die Beachtung ...

Stand: 03.05.2023

Dialog: 16278