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Dürfen Erkenntnisse aus dem Biomonitoring ohne Zustimmung der Beschäftigten für den Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen (ODIN) genutzt werden?

mit krebserzeugenden/keimzellmutagenen Stoffen und Gemischen oder berufsbedingter Strahlenexposition gewährleistet ist. Auf der Webseite von ODIN (https://www.odin-info.de/) ist nachzulesen, dass für eine Meldung an ODIN ist eine Einverständniserklärung der Mitarbeitenden erforderlich ist. Zuständig für ZED und ODIN ist die DGUV, bei Fragen zu den Voraussetzungen für die Meldungen bzw. Nutzung der Funktionen ...

Stand: 26.02.2025

Dialog: 44069

Müssen Produkte, die vor dem 01.01.2021 produziert wurden und noch keinen UFI Code auf dem Etikett haben, umetikettiert werden, wenn sie nach dem 01.01.2021 verkauft oder auf den Markt gebracht werden?

die Aufnahme des UFI auf dem Etikett eines Produkts gleichzeitig mit der Übermittlung der harmonisierten Informationen erfolgen. Es wird nicht empfohlen, den UFI auf dem Etikett eines Produkts anzugeben, wenn dieser UFI dem jeweiligen Mitgliedstaat nicht durch eine gültige Meldung mitgeteilt wurde. In solchen Fällen ist ein „leerer UFI“ für die Giftnotrufzentralen im Notfall nicht hilfreich.Für Gemische ...

Stand: 26.10.2021

Dialog: 43187

Ergibt sich eine Entbindung des Arbeitgebers zur arbeitsmedizinischen Nachsorge beim Umgang mit kanzerogenen Stoffen?

jedoch auf den zuständigen Unfallversicherungsträger übertragen. Zuständig für ZED und ODIN ist die DGUV, bei Fragen zu den Voraussetzungen für die Meldungen bzw. Nutzung der Funktionen wird empfohlen, sich direkt an die Verantwortlichen zu wenden (Kontakt).  Weitere Hinweise FAQ – Was sind Anlässe für die nachgehende Vorsorge? DGUV – Nachgehende Vorsorge ODIN – Organisationsdienst für nachgehende ...

Stand: 13.03.2025

Dialog: 44093