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In welchem Umfang muss ich als Verlader vor der Beladung von gefährlichen Gütern das Fahrzeug, den Fahrzeugführer, die Ausrüstung etc. auf Vollzähligkeit, Richtigkeit, Mitführung usw. überprüfen?

sich das OLG Thüringen bereits in einem Urteil in 2005 geäußert. Das Gericht kam in seinem Urteil AZ: 1Ss 34/05 zu dem Schluss, dass sporadische Kontrollen nicht ausreichen. Eine lückenlose Kontrolle ist somit erforderlich.Auf die "Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung" in Anlage 7 des ADR weisen wir hin. ...

Stand: 15.03.2019

Dialog: 9520

Wann gelten Fahrzeuge als belüftet im Sinne der GGVSEB?

, die für die Beförderung von Flüssiggasflaschen besonders relevanten Bestimmungen aus dem umfangreichen Gefahrgut-Transport-Recht sicher und schnell anzuwenden. Es richtet sich insbesondere an Unternehmer in Kleinbetrieben, die mit ihren Fahrzeugen Flüssiggasflaschen in geringen Stückzahlen zu Betrieben, Baustellen etc. befördern.Unter dem Punkt 7.3.1 ist folgendes zu einer ausreichende Be- und Entlüftung nachzulesen ...

Stand: 14.03.2019

Dialog: 5171

Müssen beim Transport von Gasen -nach 1.1.3.1c ADR- die Trennwand zwischen Laderaum und Fahrgastraum in Kundendienstfahrzeugen luft-/gasdicht sein?

Werden Flüssiggasflaschen oder andere Versandstücke mit Flüssiggas in gedeckten Fahrzeugen (z. B. geschlossene Bauart, Kastenwagen) befördert, kann ausreichende Lüftung durch mindestens zwei Lüftungsöffnungen von mindestens je 100 cm², von denen eine in Bodennähe, die andere in Deckennähe angeordnet sein muss, hergestellt werden. Im Betrieb ist darauf zu achten, dass die Lüftungsöffnungen frei und funktionsfähig ...

Stand: 21.07.2017

Dialog: 4356