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Was bedeutet BEM (betriebliches Eingliederungsmanagement) und wo finde ich genaue Ausführungen dazu?

zu behalten.Gesetzlich verankert ist das BEM in § 167 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Dort ist festgelegt, dass ein Arbeitgeber alle Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM anzubieten hat. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber klären muss, "wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen ...

Stand: 12.04.2018

Dialog: 42252

Müssen für Beschäftigte mit Behinderung Informationen taktil, auditiv und visuell vollumfänglich vermittelt werden?

In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist in § 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten Absatz 2 nachzulesen:"Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere ...

Stand: 11.12.2024

Dialog: 44038

Wie geht man hinsichtlich der personengebundenen Gefährdungsbeurteilung vor, wenn der nachweislich Behinderte keine weiteren Informationen über seine Behinderung bzw. Einschränkungen offenbaren möchte?

Beschäftigtengruppen zu berücksichtigen sind (ArbSchG § 4 Allgemeine Grundsätze Absatz 6 Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)). Hierbei werden unter speziellen Gefahren solche verstanden, die speziell besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen betreffen ...

Stand: 19.02.2020

Dialog: 43040

Geht der gesetzliche Unfallversicherungsschutz verloren, wenn es wegen einer Behinderung zu einem Arbeitsunfall kommt?

wird der Arbeitgeber durch einen Schwerbehindertenbeauftragten gemäß § 177 SGB IX unterstützt, der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt. Der § 177 Absatz 1 lautet:"In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt ...

Stand: 05.12.2023

Dialog: 6052