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Die BGI 857 "Sicherer Betrieb von Tankfahrzeugen" wurde zurückgezogen. Wie ist der "Stand der Technik" und wo ist dieser beschrieben?

Arbeitsplatz vorhanden ist.Zur Gestaltung von Arbeitsplätzen auf Fahrzeugen siehe auch Anhang 2."Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Absturzsicherung auf dem Fahrzeug eigenverantwortlich zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen.Hinweis:Für weitere Fragen ...

Stand: 11.03.2020

Dialog: 43075

Ab welcher Höhe des Fahrzeugbodens über der Erdoberfläche ist eine Absturzsicherung für das Personal nötig?

der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und umzusetzen. In die Gefährdungsbeurteilung ist die DGUV Vorschrift 70 (bisher: BGV D29) "Fahrzeuge" einzubeziehen. Anforderungen an Absturzsicherungen sind § 24 "Arbeitsplätze auf Fahrzeugen" und § 25 "Ein- und Ausstiege, Aufstiege" sowie den entsprechenden Durchführungsanweisungen zu entnehmen. Hinweis: Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen ...

Stand: 10.04.2017

Dialog: 14468

Müssen beim Einsatz von Fahrzeugen für den Winterdienst/Reinigungsarbeiten zusätzliche Sicherungsmaßnahmen getroffen werden, wenn die Beleuchtung verdeckt ist?

. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen. Diese Vorschrift wird durch § 3 der DGUV Vorschrift 48 (bisher: GUV-V C 52) "Straßenreinigung" ergänzt ...

Stand: 03.01.2018

Dialog: 2937

Muss der Aufstieg auf Baumaschinen, z.B. Bagger, mit einem Geländer mit 1 m Höhe als Absturzsicherung werden, oder reicht hier ein Handlauf mit der vorgeschriebenen Höhe von 80 bis 90 cm?

Eine pauschale Aussage ist uns vom Schreibtisch aus leider nicht möglich. Zunächst einmal handelt es sich bei dem beschriebenen Fahrzeug um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier ist insbesondere die Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" des Anhang 1 zu beachten. Nach Numm ...

Stand: 11.12.2018

Dialog: 42528